Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem ÖV, dem Velo, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Beim Verrechnen der Fahrtkosten gibt es verschiedene Einzelheiten zu berücksichtigen. Denn die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen alle Kriterien erfüllen. Zudem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.